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Unterstützung terroristischer Vereinigungen in Syrien: OLG Düsseldorf

Mit Eröffnungsbeschluss vom 9. Dezember 2015 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage des Generalbundesanwalts vom 25. August 2015 gegen den 59-jährigen Deutschen Mirza Tamoor B., den 32-jährigen Deutschen Kais B. O., die 28-jährige Deutsche Leila B. O., den 33-jährigen Pakistani Muhammad R. und den 35-jährigen Deutschen Mohammed D. u. a. wegen des Vorwurfs der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigungen "Ahrar al-Sham", "Junud al-Sham" und "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG) bzw. später "Islamischer Staat" (IS) zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Vorsitzende, Dr. Ute Hohoff, hat Termin zum Beginn der Hauptverhandlung auf Mittwoch, den 10. Februar 2016, 10.00 Uhr, im Saal 2 des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts bestimmt. Folgetermine sind zunächst für den 15., 17., 25. und 26. Februar 2016 sowie 1., 7., 10., 11., 14 und 15. März sowie April und Mai 2016 vorgesehen. (Quelle: siehe Link)

Rechtsanwalt Aydin übernimmt die Verteidigung eines Angeklagten.

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