Strafe für IS-Rückkehrerin muss neu verhandelt werden.

Das OLG München muss wegen Rechtsfehler neu über die Strafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W. verhandeln. Sie soll dem Sterben eines versklavten Kindes im Irak tatenlos zugesehen haben. Die Verteidigung hatte auf ein Bestehen des Urteils gehofft.